Schutzkonzept FÜR DIE TANZSCHULE LEON DANCE ART
Version: 20. Dezember 2021 / Schutzverantwortliche Livia Annaheim & David Leon
1. Zertifikatspflicht
Für das Training und den Unterricht mit Personen über 16 Jahren gilt 2G-Zertifikatspflicht. Die
TeilnehmerInnen sind verpflichtet, das Zertifikat und einen Ausweis bei jedem Training mitzubringen.
Training und Unterricht mit Personen unter 16 Jahren sind von der Zertifikatspflicht befreit.
2. Maskenpflicht
Das Maskentragen während der Trainings- und Unterrichtsaktivitäten ist vorgeschrieben.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind bei den Trainings- und Unterrichtsaktivitäten nur Personen, die
geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+)
3. Symptomfreiheit
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Dies gilt auch für die Trainings- und
Kursleitung.
4. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
Weiterhin gelten die bekannten Hygienevorschriften (Händewaschen, regelmässige Desinfektion der
Trainingsgeräte sowie sanitären Anlagen) und die Trainings- bzw. Unterrichträumlichkeiten werden
regelmässig belüftet